Reibungslose Betriebsabläufe und motivierte Beschäftigte wünscht sich jedes
Unternehmen, denn Störungen stoppen die Wertschöpfung und beeinträchtigte
Mitarbeiter sind weniger leistungsfähig oder sogar krank. Wettbewerbsdruck und
Nutzenoptimierung stoßen spätestens dort an Grenzen, wo Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz in Gefahr geraten. Nachlässigkeiten werden spürbar,
wenn auf das Glück kein Verlass mehr ist.
Der Gesetzgeber hat den eindeutigen Rahmen definiert, um Vorbeugung, Schutz und Sicherheit zu erreichen:
Wir entlasten Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere auch bei Aufgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung, durch sicheres Erkennen von Gefährdungspotentialen und deren sachgerechte Bewertung.
Durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge helfen wir, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu gewährleisten.
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