Die GSA ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern und grundsätzlich nur im Auftrag des Landes tätig. Sie nimmt u. a. folgende satzungsmäßige Aufgaben wahr:
Darüber hinaus wurde die GSA vom Land beauftragt, für verschiedene Förderinstrumente, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Anträge entgegenzunehmen, Prüfungen durchzuführen und Bescheide zu erstellen. Dies betrifft vor allem Förderungen im Bereich Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung und Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese können zudem die Weiterbildungsberatung durch die Mitarbeiter der GSA vor Ort in ihren Betrieben in Anspruch nehmen.
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